Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Heinrich-Heine Universität Düsseldorf hat den Anspruch, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Den Umsetzungsstand dokumentieren wir hier gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://media.hhu.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der 
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Eine vollständige Bewertung nach den Prüfschritten des BITV-Tests hat noch nicht stattgefunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2024 erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Eine Bereitstellung von Audiodeskription konnte bislang nicht durchgängig realisiert werden.
  • Es sind nicht alle Medieninhalte barrierefrei zugänglich, wie zum Beispiel keine Audiotranskription oder Videos mit Untertitel vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie an media@hhu.de.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://media.hhu.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.